Sie sind nicht angemeldet.

Maestro2k5

Administrator

  • »Maestro2k5« ist männlich
  • »Maestro2k5« ist der Autor dieses Themas
  • Deutschland

Beiträge: 4 673

Aktivitätspunkte: 29 370

Registrierungsdatum: 26. Juni 2009

Wohnort: Erfurt

  • Nachricht senden

1

Freitag, 22. Oktober 2004, 23:06

An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Anhang zur Arbeitsordnung zum Tarifvertrag:
(Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)


Krankheitsfall:

Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie:

Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und jemand anderes kann genausogut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.

Eigener Todesfall:

Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
1. Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
2. Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
3. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, daß Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.

Operation:

Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

Silber- oder Goldene Hochzeit:

Für derartige Anläße kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Geburtstag:

Daß Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.

Geburt eines Kindes:

Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.

[font=&quot]
[/font]
Carpe Diem - Nutze den Tag

Sollte dieser von Maestro2k5 verfasste Beitrag Ihre Rechte verletzen, so bitten wir Sie unter Berufung auf das TMG Gesetz um eine kurze Mitteilung,
an dem im Impressum genannten Ansprechpartner.

Social Bookmarks