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Zitat von »lunte«
errinner mich nicht daran, ich hab die woche schon so wenig schlaf bekommen, da ist die stunde nur noch wie ein hohn . . .
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Zitat von »Morpheus«
mir geht es ähnlich ich denke nur an die ganzen Server und Workstation die sich montag nicht richtig hochfahren und rummeckern hatte ich einige schon bei der letzten Zeitumstellung
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Warum es Sommer- und Winterzeit gibt
In Deutschland wurde die jetzt gültige Zeitumstellung von der Normalzeit - oder wie von vielen bezeichnet "Winterzeit" - auf die Somerzeit im Jahr 1980 eingeführt. Als ein wichtiger Grund galt die Überzeugung, mit der Regelung durch eine bessere Nutzung des Tageslichts Energie sparen zu können. Diese Überlegung war insbesondere noch eine Nachwirkung aus der Zeit der Ölkrise in Deutschland 1973. Ein weiterer Grund war zudem die Anpassung an Nachbarländer, die diese Regelung schon früher eingeführt hatten. Von 1950 - 1980 gab es in Deutschland keine Sommerzeit, jedoch existierten vor diesem Zeitraum bereits mehrere Sommerzeiten, so gab es 1947 neben der Sommerzeit sogar noch eine Hochsommerzeit.
Eingeführt wurde die Zeitumstellung erstmals 1916 in Irland. Die Bezeichnung die man dort für die Zeitumstellung fand, beschreibt auch bereits den Zweck, das Optimum an nutzbarer Tageszeit zu gewinnen: "Daylight Saving Time"
Schon seit der Einführung der Sommerzeit wird über den Sinn und Unsinn dieser Maßnahme diskutiert.
So wird laut Erkenntnissen des Bundesumweltamtes während der Sommerzeit zwar abends elektrisches Licht gespart, jedoch wird dann morgens mehr geheizt, besonders in den kalten Monaten (März, April und Oktober) während der Sommerzeit. Insgesamt wird dadurch sogar mehr Energie verbraucht.
Mediziner haben negative Auswirkungen der Zeitumstellung festgestellt, da sich der Organismus mit der Anpassung seines Rhythmuses schwer tut. Besonders Menschen mit Schlafstörungen oder organischen Erkrankungen haben hier anscheinend größere Probleme. Details finden Sie bei Medizininfo.
Übrigens : Laut Studien gibt es am Montagmorgen nach der Zeitumstellung von der Winter- / Normalzeit auf die Sommerzeit mehr Verkehrsunfälle als an einem gewöhnlichen Montagmorgen.
weiter zu Auswirkungen der Zeitumstellung in der Praxis
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Die Regeln für die Zeitumstellung
Für die Sommerzeit gilt:
Die Zeitumstellung findet am letzten Sonntag im März statt.
Dabei wird um 2:00 Uhr die Uhr um eine Stunde vorgestellt.
Das bedeutet : "Die Nacht ist eine Stunde kürzer".
Für die Winterzeit (Normalzeit) gilt:
Die Zeitumstellung findet am letzten Sonntag im Oktober statt.
Um 3:00 Uhr wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt.
Das bedeutet : "Die Nacht ist eine Stunde länger".
Diese Regelung ist in Deutschland durch folgende Gesetze bzw. Verordnungen festgelegt:
Zeitgesetz vom 25. Juli 1978
in der geänderten Fassung vom 13. September 1994 :
(Auszug)
§ 3 Ermächtigung zur Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter Staaten durch Rechtsverordnung für einen Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen.
(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit soll jeweils an einem Sonntag beginnen und enden. Die Bundesregierung bestimmt in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 den Tag und die Uhrzeit, zu der die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt und endet, sowie die Bezeichnung der am Ende der mitteleuropäischen Sommerzeit doppelt erscheinenden Stunde.
Bis zum Jahr 2001 einschließlich, gab es regelmäßig Verordnungen, die die Zeitumstellung für die folgenden Jahre geregelt hat, so z.B. für die Jahre 1998, 1999, 2000 und 200 in der Verordnung datiert vom 7. Oktober 1997 die im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 69 veröffentlicht wurde.
Jetzt gibt es folgende Regelung:
Verordnung vom 12.07.2001 , veröffentlicht am 18.07.2001 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35:
Auf Grund des § 3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262), der durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:
§ 1
Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 1 Abs. 4 des Zeitgesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.
§ 2
(1) Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.
(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal. Die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) wird mit 2 A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2 B bezeichnet.
§ 3
Das Bundesministerium des Innern gibt im Bundesanzeiger, beginnend mit dem Jahr 2002, für jeweils fünf aufeinander folgende Jahre Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 12. Juli 2001
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