[font='"']Am 27. September 2009 ist Bundestagswahl und unsere Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Ursula von der Leyen (CDU) - befindet sich mitten im Wahlkampf. Und in einem solchen werden auch schon einmal Dinge versprochen, die sich nach der ganzen Veranstaltung dann als heiße Luft herausstellen. Soweit so schlecht. Niemand wundert sich mehr über Wahlversprechen die nicht eingehalten werden. Ist doch normal ... oder?
Offenbar nicht bei Ursula von der Leyen, nachfolgend Zensursula genannt. Sie hat sich in Ihrer Funktion als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf die Fahne geschrieben, der Kinderpornografie ein für allemal den Gar auszumachen. Wirklich sehr löblich.
Nun ... das ist doch mal ein hervorragender Ansatz, oder? Endlich eine Politikerin die den Mumm aufbringt, diesen pädophilen Geisteskranken ein für allemal das Handwerk zu legen. Solch ein Thema für die eigene Partei durch einen Wahlkampf zu boxen, verdient einfach Respekt und Befürwortung auf ganzer Ebene. Die Frau setzt sich für die Kinder ein, leidet in den öffentlichen Auftritten förmlich mit und sensibilisiert das Volk für ein Thema, das ohnmächtig in den Nachrichten die Vergewaltigung, den Missbrauch und sogar die Ermordung „unserer“ Kinder verfolgen muss.
Hoch lebe Zensursula ... die Frau des Volkes!
Beim Hinterfragen dieses ganzen Gebildes von Wahlpropaganda, Stimmenfang, Mitleid und letztendlich beschlossener Gesetzgebung fällt einem dann aber doch auf, das da irgendetwas nicht stimmt ... Upps!
Wieso können jetzt plötzlich Bundeskriminalbeamte, also irgendwelche Polizisten, in einer sogenannten Sperrliste Internetadressen sammeln, diese hochoffiziell sperren und das gesetzeskonform ... zudem noch im geheimen?
Warum wird der Artikel 5 (1) des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit in Wort, Schrift und Bild garantiert, auf Bundesebene durch ein Gesetz zur Gefahrenabwehr für Kinderpornografie (ZugErschwG) kontakariert, obgleich die Kompetenz des Bundes hier doch mehr als fragwürdig erscheint? Liegt die Medienkompetenz denn nicht mehr in der Verantwortung der Länder?
Was passiert hier eigentlich wirklich?
Erhalten wir jetzt im sogenannten Sommerloch, vor dem Hintergrund schrecklicher Nachrichten über Bombenanschläge auf Mallorca und Wirbelstürme in Asien eine Gesetzgebung präsentiert, dessen Auswirkung wir erst dann am eigenen Leib erfahren, wenn die eigene Domain aufgrund von unbequemen Äußerungen gesperrt wird?
Weshalb bekommen es diese Politiker und hochbezahlten Spezialisten eigentlich nicht in Ihren cerebralen Kortex, das mit der Sperrung von Internetadressen nichts, aber auch wirklich gar nichts erreicht wird. Die Bilder von vergewaltigten Kindern bleiben auch weiterhin im Netz, selbst wenn der Zugang gesperrt ist. Das einzige was sich ändert ist der Weg dahin ... und im Netz ist das kein Problem.
Zensursula geht hier von völlig falschen Fakten bezüglich eines Netzwerkes für Kinderpornografie und deren Verteilungswegen aus. Dieses Gesetz hat ausschließlich Symbolcharakter in der jetzigen Wahlkampfsaison und ist technisch genauso sinnvoll wie Haarausfall oder ein Kropf. Mit Sicherheit aber ist mittelfristig mit einer Verschärfung des technischen Zugangs zu rechnen, der gleichzeitig auch den Weg in eine verfassungsrechtlich bedenkliche Zensurpolitik ebnet.
Legitimiert wurde mit dem Gesetz vor allem die Zusammenstellung von sogenannten Sperrlisten durch Bundeskriminalbeamte, die hier gleichermaßen als Ermittler, Ankläger und Richter agieren ... und ohne gerichtliche Kontrolle. Eine Zensur also, die in Zukunft der Möglichkeit Tür und Tor öffnet, auch anderen unbequemen Querdenkern im Internet den technischen Maulkorb umzubinden. "Selbstverständlich" haben diese Beamten auch das Recht, Zugriffe auf gesperrte Seiten bei den Providern abzufragen und somit auch IP-Adressen und personenbezogene Daten aufzuzeichnen. Eine weitere Rechtsbeugung, die einen illegalen Eingriff in das bestehende Fernmeldegeheimnis ermöglicht.
Zur Abrundung dieser Grundrechtsdemontage wird in Abstimmung mit Justizministerin Brigitte Zypries dann noch die sogenannte Unschuldsvermutung abgeschafft. Dies hat zur Folge, das eine Strafbarkeit schon in dem Moment vorliegt, wenn nicht explizit nachgewiesen werden kann, das es sich beim Zugriff auf eine solche Sperrseite nicht um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.
Die Beweislast liegt also beim User ... macht ja auch Sinn. Man kann heutzutage schließlich von jedem der mehrheitlichen Laien im Netz erwarten, das er/sie die Technik der Domainweiterleitung beherscht und dezidiert Auskunft darüber geben kann, wie er/sie zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt auf welchen Umwegen im Netz auf solche gesperrten Seiten gekommen ist. Ist doch kein Problem, oder?
Wie und mit welchen Mitteln eine im Grundrecht verbriefte Meinungsfreiheit ausgehöhlt wird und dem Wahlkampf zum Opfer fällt, ist im negativsten Sinne schon erstaunlich. Letztendlich aber wird es ausgetragen auf dem Rücken der betroffenen Kinder. Sie sind einmal mehr die „Hauptdarsteller“ in diesem perfiden Wahlkampf 2009.[/font]